Freitag, 18. Januar 2013

Nur wenn es anders gar nicht geht


Zwangsbehandlung, anybody?

Das einzige, was wundert, ist, dass noch kein schickes Neusprech-Ersatzwort dafür gefunden wurde. Weil, also Zwangsbehandlung, das klingt ja schon, also, man denkt ja dann doch an, na ja, Sie wissen schon, so an früher und überhaupt, obwohl, ist ja jetzt auch schon lange her, das alles, das von damals und so, ist ja alles Schnee von gestern und vielleicht denkt da heute ja kein Mensch mehr dran, wenn er das Wort hört. Also, dieses Z-Wort.

Gut, es mag Menschen geben, die neigen - in Bezug auf das Z-Wort - zu einem, sagen wir mal, eher zwanghaften Denken, weil sie sofort an irgendwelche Geschichten denken, die man eigentlich nur aus der Geschichte kennt. So Geschichten von früher halt. Da reiten die dann drauf herum, diese zwänglerischen Zeitgenossen, und nerven einen dermaßen mit ihrem Getue von damals, dass man sie am liebsten auf der Stelle, na ja, sagen wir, wie's ist: zwangsbehandeln würde, aber so etwas darf man ja heutzutage nicht mehr einfach so zwanglos sagen.

Aber tun, tun darf man es zumindest wieder! Also, was heißt wieder, das klingt schon wieder nach sich wiederholender Geschichte, und genau dieser Eindruck sollte ja vermieden werden. Also lassen wir das wieder einfach weg und sagen, wie's ist: Seit gestern abend geht das mit der Zwangsbehandlung wieder voll in Ordnung. Halt, jetzt ist uns das wieder schon wieder rausgerutscht, das müssen wir noch üben, weil, es soll ja keiner auf die wahnhafte Idee kommen, dass sich da womöglich irgend etwas wiederholt. Also nochmal, pannenfrei: Seit gestern abend ist die Zwangsbehandlung psychisch Kranker und geistig Behinderter in trockenen Gesetzestüchern.

Selbstverständlich nur in Ausnahmefällen, damit das klar ist! Also nur in absoluten Notfällen, wenn die absolute Sicherheit bedroht ist, also die Sicherheit des Kranken oder die seines Umfeldes oder die Sicherheit des S......, na ja, lassen wir das. Jedenfalls haben wir exakt definiert, was unter einem "Notfall" zu verstehen ist, nämlich:
"wenn es anders gar nicht geht"
Und damit auch dem letzten Zwängler, eh, Zweifler klar wird, in welchen Ausnahmenotfällen die Zwangsbehandlungsmaßnahmen zum Einsatz kommen werden, haben wir sicherheitshalber und hinreichend präzise hinzugefügt:
"lediglich als allerletztes Mittel"
Sehen Sie, da kann man doch ganz zwanglos drüber sprechen und muss nicht gleich rot sehen oder schwarz oder weiß der Henker, mit welchen Farben Sie das Thema Zwangsbehandlung assoziieren. Kommen Sie mal runter von ihrem ewiggestrigen Zwangstrip, sonst kriegen Sie demnächst ein unauffälliges Pharma-Zwangsjäckchen verpasst! Wo doch wir, die Macher, also die Gesetzesmacher, das heikle Thema strikt hinter Schloss und Riegel abwickeln wollen und weitergehenden Forderungen:
"Weitergehende Forderungen aus den Landesregierungen, eine Zwangsbehandlung auch ambulant durchführen zu können, seien zurückgewiesen worden." 
- verantwortungsbewusst wie wir sind - einen Riegel vorgeschoben haben. Reicht doch völlig aus, das ganze Ding hinter dicken Klinikmauern durchzuziehen. Weil, von wegen ambulant, viel zu riskant, da haben wir ja gleich wieder die Öffentlichkeit am Hals. Oops. Ist uns doch glatt schon wieder ein wieder rausgerutscht. Soll nicht wieder vorkommen.

Ach so, ja, da war noch die Sache mit der kreativen Wortfindung. Zunächst dachten wir ja an so etwas à la "Fürsorgepflichtbewusstsein" oder "Schutz menschlichen Lebens" - aber da hätten uns die Paranoiker ja gleich die Tür eingerannt, noch bevor wir sie ..., Sie wissen schon. Also haben wir uns ein wenig umgesehen auf dem weiten Terrain der zeitgenössischen Zwangsbehandlung und wie sich der Sachverhalt geschmeidig umformulieren ließe. Sie glauben gar nicht, wie inspirierend so ein Streifzug durch die Jetztzeit ist! Gucken Sie mal, was wir gefunden haben.

Na bitte, geht doch. Ab sofort sprechen wir nur noch von: Rettungsmaßnahmen.

4 Kommentare:

  1. "Rettungsmaßnahmen"?- demnächst auch in Ihrem Kindergarten!

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  2. Ich hätte den Vorschlag "konkrete Hilfe zur Eigenverantwortung". Für den, der Neusprech lesen kann, ist damit alles gesagt.

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  3. Man könnte es auch "Hilfe in besonderen Lebenslagen" (HbL) nennen.

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  4. Sehr schön.

    „Hilfe“ ist ja ein traditionell gern verwendetes Allerweltsmantra, um die Herzen für solcherart kaschierte Zwangsmaßnahmen zu öffnen wie von Zauberhand. Und hat den Vorteil, dass es sich im gegebenen Kontext problemlos anpassen lässt an die (erwartbare) Verschärfung der Zwangslage.

    Sollte also der Tag kommen, wo das Management der Zwangsbehandelten aus dem Ruder laufen wird (wegen Überfüllung der Behandlungsräume), kriegen wir - sprachgymnastisch - von der Hilfe „zur Eigenverantwortung“ oder „in besonderen Lebenslagen“ locker die Kurve zur „Hilfe zur Selbsthilfe“. Pharmatechnisch dürfte das kein Problem sein, profitabel wird‘s eh, klingen tut‘s gut, und es werden wieder psychiatrische Kapazitäten frei.

    Weil, Krematorien sind ja so was von letztes Jahrhundert.

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